A S Z – Öffnungszeiten:

jeden Mittwoch von 14 bis 18 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 8 bis 12 Uhr

ausgenommen   1. Mai           - geschlossen 
                        24. Dezember - geschlossen                                

 

Verpackungsmüll - LVP - 2013

15. Jänner
26. Feber
09. April
21. Mai
02. Juli
13. August
24. September
05. November
17. Dezember 

Sollten Sie mit Ihren Verpackungssäcken das Auslangen nicht finden, können Sie Reservesäcke im Gemeindeamt kostenlos beziehen.

Restmüllabfuhrtermine für das Jahr 2013

10. Jänner
07. Feber
07. März
04. April
02. Mai
27. Mai
27. Juni
25. Juli
22. August
19. September
17. Oktober
14. November
12. Dezember

 

Bioabfall

Mi. 04.Jänner bis Mi. 25. April   14-tägig
Mi. 02. Mai bis Mi. 26. Sept.      wöchentlich
Mi. 10. Okt. bis Mi. 19. Dez.      14-tägig

Selbstverständlich können wir Ihnen auch eine monatliche Entleerung Ihres Bioabfallbehälters anbieten.

Die Termine dafür sind:                  

18. Jänner                      29. Feber
28. März                         25. April
30. Mai                           27. Juni
25. Juli                           29. August
26. September               24. Oktober
21. November                19. Dezember


      

Behälter - Reinigungstermine:


27. Mai   : Abfallbehälter (Restmüll)
29. Mai   : Bioabfallbehälter
02. Juli    :LVP-Behälter (Verpackungsabfallbehälter)
 
Als zusätzliche Familienförderung wird für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Kaindorf an der Sulm zur Entsorgung von Windeln ein Windelbehälter gratis zur Verfügung gestellt.
Bitte diesen im Gemeindeamt anfordern.

 

Streusplitt

Sollten Sie für den Gehsteig oder Ihre Hauszufahrt Streusplitt benötigen, können Sie diesen jederzeit gratis abholen. Wir haben für Sie eine Splittbox seitlich vor dem Wirtschaftshof deponiert.
Sollten Sie größere Mengen Streusplitt benötigen, brauchen Sie dies nur in der Gemeinde unter Tel. Nr. 82851/15 bekannt geben. Die Zustellung erfolgt von Mitarbeitern des  Wirtschaftshofes und wird eine Gebühr von € 20,-- je Tonne sowie eine Zustellpauschale von € 20,-- in Rechnung gestellt.

Zur Erinnerung: Gemäß §93 der Straßenverkehrsordnung sind die Hauseingetümer von 6-22 Uhr verpflichtet die Gehsteige und Stiegenanlagen entlang des gesamten Grundstückes zu räumen. Dies auch dann, wenn der Schneepflug oder die Schneefräse der Gemeinde den meisten Schnee für Sie entfernt.

Übernahme von Altkleidern

Aus organisatorischen Gründen ist eine Abgabe von Altkleidern nur mehr im Altstoffsammelzentrum zu den Übernahmezeiten möglich. Wir bitten um Verständnis.

Wichtiger Hinweis:
Die Tierlibe der Kaindorferinnen und Kaindorfer wird manchmal etwas stark strapaziert. Jedenfalls ist festzustellen, dass es immer wieder zu Beschwerden über "Hundehäuferl" gibt, die überall zu finden sind.

Es wurden in unserem Gemeindegebiet Hundekotsackerlspender aufgestellt (bitte teilen Sie uns weitere gewünschte Standorte mit !).

Bitte liebe Hundebesitzer, lassen Sie die "Häuferl" nicht liegen, Sie haben die Möglichkeit die Hundekotsackerl gratis in der Gemeinde zu beziehen.

Abfall – Abfuhrordnung

 folgt in Kürze

K A N A L

 

                          

 

 

 


Events

Spargelwochen im Gasthof Frühwirth

Mai und Juni 2013

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Maiandacht in der Dorfkapelle

7. / 14. / 21. / 28. Mai 2013

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Maiandacht beim Annabründl

26. Mai 2013

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