Zahl:89/131-9/2012
Kaindorf an der Sulm, 2. Mai 2012
Gegenstand:
Baubewilligung
für eine nicht ortsfeste Betriebsstätte (Zelte)
KUNDMACHUNG UND LADUNG
zur Bauverhandlung
Mit der Eingabe vom 26. April 2012 hat die
KOOP Live-Marketing GmbH & Co KG Andreas F. Thalhammer,
Weiholdstrasse 20, 8010 Graz
gemäß § 22 Abs. 1 und § 30 des Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl.Nr.59/1995 i.d.g.F., um die Erteilung der Baubewilligung für eine nicht ortsfeste Betriebsstätte (Zelte) auf dem Bauplatz, bestehend aus dem Grundstück-Nr. 56 EZ.: 137 der Katastralgemeinde 66121 Grottenhofen angesucht.
Hierüber werden im Sinne des §§ 25 BauG und §§ 40 bis 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) BGBl.Nr.51 i.d.g.F., auf Antrag die
Bauverhandlung und der Ortsaugenschein
für DIENSTAG, den 22. Mai 2012
mit dem Zusammentritt im Naturparkzentrum Grottenhof
um 14.00 Uhr angeordnet.
Gemäß § 42 i.V. mit § 27 Abs. 1 BauG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 BauG (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.
Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.
An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.
Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tage vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden (Montag-Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) im Marktgemeindeamt Kaindorf an der Sulm zur allgemeinen Einsicht auf.
Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.
Ergeht an:
Bauwerber:
KOOP Live-Marketing GmbH & Co KG Andreas F. Thalhammer, Weiholdstrasse 20, 8010 Graz
Sachverständiger:
Dipl.-Ing. Hubert MITTEREGGER, Marburgerstraße 17, 8430 Leibnitz
Verhandlungsleiter:
Hannes Fleischhacker für die Marktgemeinde Kaindorf an der Sulm
sowie
Marktgemeinde Kaindorf an der Sulm KG, Herrn Bürgermeister Kurt Stessl
Grazer Straße 118, 8432 Kaindorf a.d.S.
Naturparkzentrum Grottenhof, Herrn Peter Hoffmann, Grottenhof 1, 8432 Kaindorf a.d.S.
eigenes Amt
Der Bürgermeister:
- Kurt Stessl -
