Zahl:89/131-9/2012                                  

Kaindorf an der Sulm,   2. Mai 2012

Gegenstand:
Baubewilligung
für eine nicht ortsfeste Betriebsstätte (Zelte)

KUNDMACHUNG UND LADUNG

zur Bauverhandlung

Mit der Eingabe vom 26. April 2012 hat die

KOOP Live-Marketing GmbH & Co KG Andreas F. Thalhammer,
Weiholdstrasse 20, 8010 Graz

gemäß § 22 Abs. 1 und § 30 des Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl.Nr.59/1995 i.d.g.F., um die Erteilung der Baubewilligung für eine nicht ortsfeste Betriebsstätte (Zelte) auf dem Bauplatz, bestehend aus dem Grundstück-Nr. 56 EZ.: 137 der Katastralgemeinde 66121 Grottenhofen angesucht.

Hierüber werden im Sinne des §§ 25 BauG und §§ 40 bis 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG)  BGBl.Nr.51 i.d.g.F., auf Antrag die

 

Bauverhandlung und der Ortsaugenschein

für DIENSTAG, den  22. Mai 2012
mit dem Zusammentritt im Naturparkzentrum Grottenhof
um 14.00 Uhr angeordnet.

Gemäß § 42 i.V. mit § 27 Abs. 1 BauG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 BauG (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.

Dem  Ansuchen würde stattgegeben werden,  sofern sich  nicht  von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.

An  der  Verhandlung teilnehmende Vertreter  beteiligter  Stellen oder  Personen  haben  sich rechtzeitig  mit  den  erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei  der  mündlichen  Verhandlung  abgeben  zu  können.   Etwaige Vorbehalte  hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können  gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.

Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen,  sofern sie  etwas  vorzubringen beabsichtigen,  bei der  Verhandlung  zu erscheinen.

Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen,  insbesondere das Projekt,  liegen  bis zum Tage vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden (Montag-Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) im Marktgemeindeamt Kaindorf an der Sulm zur  allgemeinen Einsicht auf.

Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.

Ergeht an:

Bauwerber:
KOOP Live-Marketing GmbH & Co KG Andreas F. Thalhammer, Weiholdstrasse 20, 8010 Graz

Sachverständiger:
Dipl.-Ing. Hubert MITTEREGGER, Marburgerstraße 17, 8430 Leibnitz

Verhandlungsleiter:
Hannes Fleischhacker für die Marktgemeinde Kaindorf an der Sulm


sowie

Marktgemeinde Kaindorf an der Sulm KG, Herrn Bürgermeister Kurt Stessl
Grazer Straße 118, 8432 Kaindorf a.d.S.

Naturparkzentrum Grottenhof, Herrn Peter Hoffmann, Grottenhof 1, 8432 Kaindorf a.d.S.

eigenes Amt

Der Bürgermeister:
- Kurt Stessl -


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